In Monaco ansässig sein: Welche Schritte?

Um nach Monaco zu ziehen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Dies gilt insbesondere für Personen ab 16 Jahren, die sich länger als 3 Monate pro Jahr im Fürstentum aufhalten möchten. Informieren Sie sich, welche Dokumente für die Wohnsitznahme in Monaco erforderlich sind.
 

Die Aufenthaltskarte: eine Pflicht zur Feststellung des Wohnsitzes in Monaco

Personen, die nicht die monegassische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen eine Aufenthaltskarte, um ihren Wohnsitz im Fürstentum zu begründen. Es müssen ein Wohnsitz und ein bestimmtes Einkommen nachgewiesen werden. Sittlichkeitsabfragen können von den Behörden ab der ersten Anfrage oder bei der Verlängerung der verschiedenen Aufenthaltskarten durchgeführt werden.

Um als Einwohner gelten zu können, müssen Sie sich hauptberuflich in Monaco aufhalten, dh mindestens 183 Tage pro Jahr. Um dies zu gewährleisten, werden Agenten der öffentlichen Sicherheit entsandt.
 

Dokumente für die Wohnsitznahme in Monaco

Zur Begründung eines Wohnsitzes in Monaco müssen den Behörden eine Reihe von Dokumenten und Pflichtangaben vorgelegt werden.

Insbesondere sind anzugeben:

- Personenstandsurkunden (Geburts- oder Heiratsurkunde);

- eine Wohnungsbescheinigung (Eigentumsurkunde, Mietvertrag oder Wohnungsbescheinigung): Die Größe der Wohnung muss den Bedürfnissen des Haushalts entsprechen;

- das Antragsformular für die Aufenthaltskarte;

- Nachweis über ausreichendes Einkommen: Dies können Gehaltsabrechnungen, die Bilanz eines Unternehmens, eine Bankbescheinigung über ausreichende Ersparnisse usw. sein.

- einen Auszug aus dem Strafregister, der die gute Laune rechtfertigt, oder ein gleichwertiges Dokument aus den letzten 2 Wohnsitzländern für die 5 Jahre vor der Ankunft in Monaco;

Staatsangehörige von Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums müssen vor dem Treffen mit dem Prüfer, der den Antrag prüft, außerdem einen nationalen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass bei der Öffentlichen Sicherheit vorlegen.

Für nichteuropäische Staatsbürger ist es erforderlich, sich länger als ein Jahr auf französischem Staatsgebiet aufzuhalten und die Wohnsitzverlegung bei der französischen Botschaft zu beantragen. In anderen Fällen können die französischen Behörden ein Niederlassungsvisum in Monaco ausstellen, um es der öffentlichen Sicherheit vorzulegen. Sie müssen sich dann an das französische Konsulat in Ihrem Wohnsitzland wenden, um den Antrag zu stellen.
 

Die verschiedenen Bewohnerkarten

Es gibt 4 Arten von Aufenthaltskarten, die gemäß den vom Antragsteller erfüllten Bedingungen ausgestellt werden:

Die "temporäre" Aufenthaltskarte

Sie wird für die Dauer von 1 Jahr an Ausländer ausgestellt, die die Voraussetzungen der Verordnung1 über die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen von Ausländern im Fürstentum erfüllen.

Die „normale“ Aufenthaltskarte

Es wird Personen gewährt, die seit mindestens 3 Jahren in Monaco wohnhaft sind, und ist für einen Zeitraum von 3 Jahren gültig.

Die "privilegierte" Aufenthaltskarte

Diese 10 Jahre gültige Karte wird Personen ausgestellt, die seit mindestens 10 Jahren im Fürstentum wohnen.

Die Aufenthaltskarte „Ehegatte des Monegasken“

Ausländer, die mit einer Person monegassischer Staatsangehörigkeit verheiratet sind, können diese Aufenthaltskarte für einen Zeitraum von 5 Jahren erhalten, sofern der Ehegatte selbst seit mindestens 1 Jahr in Monaco wohnhaft ist.


Das Fürstentum Monaco ist ein Gebiet, das viel zu bieten hat, was die Resident Card besonders begehrt macht. Die Errichtung der Residenz ist daher an Auflagen geknüpft, um den Ort und die dort herrschende angenehme Atmosphäre zu erhalten.


1 https: //www.legimonaco.mc/305/legismclois.nsf/db3b0488a44ebcf9c12574c7002a8e84/003e05b7c107e9e4c1257782002c5ea2! OpenDocument

 

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