Einwohner von Monaco sein: Welche Schritte?

Um nach Monaco zu ziehen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Dies gilt insbesondere für Personen ab 16 Jahren, die sich länger als 3 Monate pro Jahr im Fürstentum aufhalten möchten. Erfahren Sie, welche Dokumente für die Wohnsitznahme in Monaco erforderlich sind.
 

Die Aufenthaltskarte: Pflicht zur Feststellung des Wohnsitzes in Monaco

Personen, die nicht die monegassische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen eine Aufenthaltskarte besitzen, um ihren Wohnsitz im Fürstentum zu begründen. Es ist notwendig, einen Wohnsitz und ein bestimmtes Einkommen nachzuweisen. Sittlichkeitsabfragen können von den Behörden ab der ersten Anfrage oder bei der Erneuerung der verschiedenen Aufenthaltskarten durchgeführt werden.

Um als Einwohner zu gelten, müssen Sie sich hauptberuflich in Monaco aufhalten, d. h. mindestens 183 Tage pro Jahr. Um dies zu gewährleisten, werden Beamte der öffentlichen Sicherheit entsandt.
 

Dokumente für die Wohnsitznahme in Monaco

Für die Feststellung des Wohnsitzes in Monaco müssen den Behörden eine Reihe von Dokumenten und obligatorischen Informationen vorgelegt werden.

Insbesondere ist Folgendes vorzusehen:

- Personenstandsurkunden (Geburts- oder Heiratsurkunde);

- eine Wohnungsbescheinigung (Eigentumsurkunde, Mietvertrag oder Unterkunftsbescheinigung): Die Größe der Wohnung muss den Bedürfnissen des Haushalts entsprechen;

- das Antragsformular für die Aufenthaltskarte;

- Nachweis eines ausreichenden Einkommens: Dies können Gehaltsabrechnungen, die Bilanz eines Unternehmens, eine Bankbescheinigung über ausreichende Ersparnisse usw. sein.

- einen Auszug aus dem Strafregister, der die Zuverlässigkeit rechtfertigt, oder ein gleichwertiges Dokument aus den letzten 2 Ländern, in denen Sie in den letzten 5 Jahren vor Ihrer Ankunft in Monaco ansässig waren;

Vor dem Treffen mit dem Inspektor, der den Antrag prüft, müssen Staatsangehörige der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums der öffentlichen Sicherheit außerdem einen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass vorlegen.

Für Nicht-EU-Bürger ist es notwendig, sich länger als ein Jahr auf französischem Hoheitsgebiet aufzuhalten und die Verlegung des Wohnsitzes an die französische Botschaft zu beantragen. In anderen Fällen können die französischen Behörden ein Niederlassungsvisum in Monaco ausstellen, um es der öffentlichen Sicherheit vorzulegen. Sie müssen sich dann an das französische Konsulat in Ihrem Wohnsitzland wenden, um den Antrag zu stellen.
 

Die verschiedenen Bewohnerkarten

Es gibt 4 Arten von Aufenthaltskarten, die gemäß den vom Antragsteller erfüllten Bedingungen ausgestellt werden:

Die "temporäre" Aufenthaltskarte

Es wird für einen Zeitraum von 1 Jahr an Ausländer ausgestellt, die die in der Verordnung1 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern im Fürstentum festgelegten Bedingungen erfüllen.

Die "normale" Aufenthaltskarte

Es wird Personen gewährt, die seit mindestens 3 Jahren in Monaco wohnen, und ist für einen Zeitraum von 3 Jahren gültig.

Die "privilegierte" Aufenthaltskarte

Diese Karte, die 10 Jahre gültig ist, wird Personen ausgestellt, die seit mindestens 10 Jahren im Fürstentum wohnen.

Die Aufenthaltskarte "Ehepartner des Monegassen"

Ausländer, die mit einer Person monegassischer Staatsangehörigkeit verheiratet sind, können diese Aufenthaltskarte für einen Zeitraum von 5 Jahren erhalten, sofern der Ehegatte selbst seit mindestens 1 Jahr in Monaco ansässig ist.


Das Fürstentum Monaco ist ein Gebiet, das viel zu bieten hat, was die Residentenkarte besonders begehrt macht. Die Einrichtung der Residenz ist daher an Bedingungen geknüpft, um den Ort und die angenehme Atmosphäre, die dort herrscht, zu erhalten.


1 https: //www.legimonaco.mc/305/legismclois.nsf/db3b0488a44ebcf9c12574c7002a8e84/003e05b7c107e9e4c1257782002c5ea2! OpenDocument (Offenes Dokument)

 

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