Der Umzug nach Monaco erfordert die Erfüllung bestimmter Bedingungen. Dies gilt insbesondere für Personen ab 16 Jahren, die sich länger als 3 Monate pro Jahr im Fürstentum aufhalten möchten. Informieren Sie sich, welche Dokumente für die Wohnsitznahme in Monaco erforderlich sind.
Personen, die nicht die monegassische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen eine Aufenthaltskarte besitzen, um ihren Wohnsitz im Fürstentum zu begründen. Es ist notwendig, einen Wohnsitz und ein bestimmtes Einkommen nachzuweisen. Moralische Untersuchungen können von den Behörden ab dem ersten Antrag oder bei der Erneuerung der verschiedenen Aufenthaltskarten durchgeführt werden.
Um als Einwohner zu gelten, müssen Sie sich hauptberuflich in Monaco aufhalten, d. h. mindestens 183 Tage pro Jahr. Um dies zu gewährleisten, werden Beamte der öffentlichen Sicherheit entsandt.
Die Begründung eines Wohnsitzes in Monaco erfordert eine Reihe von Dokumenten und obligatorischen Informationen, die den Behörden vorgelegt werden müssen.
Insbesondere ist es erforderlich, Folgendes vorzusehen:
- Personenstandsurkunden (Geburts- oder Heiratsurkunde);
- eine Wohnungsbescheinigung (Eigentumsurkunde, Mietvertrag oder Unterkunftsbescheinigung): Die Größe der Wohnung muss den Bedürfnissen des Haushalts entsprechen;
- das Antragsformular für die Aufenthaltskarte;
- Nachweis eines ausreichenden Einkommens: Dies können Gehaltsabrechnungen, die Bilanz eines Unternehmens, eine Bankbescheinigung über ausreichende Ersparnisse usw. sein.
- einen Strafregisterauszug, der die Zuverlässigkeit belegt, oder ein Äquivalent dieses Dokuments aus den letzten 2 Wohnsitzländern der letzten 5 Jahre vor der Ankunft in Monaco;
Vor dem Treffen mit dem Inspektor, der den Antrag prüfen wird, müssen Staatsangehörige der Mitgliedsländer des Europäischen Wirtschaftsraums auch einen nationalen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass bei der öffentlichen Sicherheit vorlegen.
Für nicht-europäische Bürger ist es erforderlich, sich länger als ein Jahr auf französischem Hoheitsgebiet aufzuhalten und die Verlegung des Wohnsitzes bei der französischen Botschaft zu beantragen. In anderen Fällen können die französischen Behörden ein Niederlassungsvisum in Monaco ausstellen, das sie der öffentlichen Sicherheit vorlegen können. Sie müssen sich dann an das französische Konsulat in Ihrem Wohnsitzland wenden, um den Antrag zu stellen.
Es gibt 4 Arten von Aufenthaltskarten, die je nach den vom Antragsteller erfüllten Bedingungen ausgestellt werden:
Die "temporäre" Aufenthaltskarte
Es wird Ausländern für einen Zeitraum von 1 Jahr ausgestellt, die die in der Verordnung1 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern im Fürstentum festgelegten Bedingungen erfüllen.
Die "normale" Aufenthaltskarte
Es wird Personen gewährt, die seit mindestens 3 Jahren in Monaco wohnen, und ist für einen Zeitraum von 3 Jahren gültig.
Die "privilegierte" Aufenthaltskarte
Diese Karte mit einer Gültigkeit von 10 Jahren wird an Personen ausgestellt, die seit mindestens 10 Jahren im Fürstentum wohnen.
Die "Ehefrau des monegassischen" Einwohnerausweises
Ausländer, die mit einer Person monegassischer Staatsangehörigkeit verheiratet sind, können diese Aufenthaltskarte für einen Zeitraum von 5 Jahren erhalten, sofern der Ehepartner selbst seit mindestens 1 Jahr in Monaco ansässig ist.
Das Fürstentum Monaco ist ein Gebiet, das viel zu bieten hat, was die Aufenthaltskarte besonders begehrenswert macht. Die Errichtung der Residenz ist daher an Bedingungen geknüpft, um den Ort und die angenehme Atmosphäre, die dort herrscht, zu erhalten.
1 https: //www.legimonaco.mc/305/legismclois.nsf/db3b0488a44ebcf9c12574c7002a8e84/003e05b7c107e9e4c1257782002c5ea2! OpenDocument