Steuerprivilegien für Personen mit Wohnsitz in Monaco

Das Fürstentum Monaco ist ein unabhängiger, souveräner Staat und bekannt für seine außergewöhnlichen Steuern. Zwischen Befreiungen und ermäßigten Steuersätzen ist das System besonders günstig für Einwohner und Unternehmen des Fürstentums.

 

Besteuerung natürlicher Personen: Vorteile und Besonderheiten


Das Fürstentum Monaco, das sich durch ein "weiches" Steuersystem auszeichnet, hat mehrere Maßnahmen zugunsten seiner Einwohner ergriffen.
 

Grundsteuer und Wohnsteuer

In Monaco gibt es keine Grundsteuer oder Wohnungssteuer. Eigentümer und Pächter von Grundstücken unterliegen daher keiner Steuer auf ihren Erwerb.
 

Einkommensteuer

Monegassen und Ausländer mit Wohnsitz in Monaco profitieren von der vollständigen Befreiung von der Einkommensteuer1. Franzosen, die nach Januar 1957 im Fürstentum ansässig waren, sind von dieser Bestimmung jedoch nicht betroffen. Diese unterliegen bis auf wenige Sonderfälle weiterhin der Einkommensteuer. Zum Beispiel kann jeder französische Verheiratete die Befreiung2 in Anspruch nehmen:

• mit einem monegassischen Ehepartner;
• Mit einem Ausländer mit Wohnsitz in Monaco, wenn die Ehe vor dem 1. Januar 1986 geschlossen wurde;
• Mit einem Franzosen mit Wohnsitz im Fürstentum, wenn dieser selbst bereits eine Befreiung hat.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuervergünstigungen nur gewährt werden, wenn die Paare seit dem Datum der Eheschließung im Fürstentum ansässig sind.
 

Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer gilt für Immobilien, die sich im Fürstentum befinden, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, dem Wohnsitz oder dem Wohnsitz des Erblassers oder Schenkers. Der Steuersatz variiert jedoch je nach dem Grad der Verwandtschaft zwischen dem Erblasser und seinem Erben oder dem Schenker und seinem Begünstigten3.

Familiäre Beziehung Steuersatz
In direkter auf- und absteigender Linie 0%
Zwischen Ehegatten 0%
Zwischen Geschwistern 8%
Zwischen Onkeln, Tanten, Neffen und Nichten 10%
Neben anderen Sicherheiten 13%
Zwischen nicht verwandten Personen 16%


 

Besteuerung juristischer Personen


Einkommensteuer (Impôt Sur les Bénéfices)

Jedes Industrie- oder Handelsunternehmen, das mehr als 25 % seines Umsatzes außerhalb von Monaco erzielt, unterliegt dieser Steuer4. Unternehmen mit einem Umsatz von über 75% im Fürstentum Monaco sind daher nicht betroffen. Der zu versteuernde Gewinn wird nach Abzug der abzugsfähigen Kosten berechnet. Der Steuersatz liegt in der Regel bei 33,33 %.

Um die Gründung von Unternehmen in Monaco zu fördern, hat das Fürstentum ein Steuerunterstützungssystem eingeführt. Demnach sind neu gegründete Unternehmen auf monegassischem Territorium für zwei Jahre von der Einkommensteuer befreit. Nach Ablauf dieser Frist profitieren sie für die folgenden drei Jahre von einer reduzierten Besteuerung. Die Steuer wird dann nur berechnet für:

• 25% des zu versteuernden Gewinns im dritten Jahr;
• 50 % des steuerpflichtigen Gewinns im vierten Jahr;
• 75 % des steuerpflichtigen Gewinns im fünften Jahr.

 

In Anbetracht seiner vielen Steuervorteile bleibt das Fürstentum Monaco ein privilegiertes Territorium für jede Art von Investition. Da keine Grund- und Wohnungssteuern anfallen, ist es ideal für Immobilieninvestoren.

 

1 https://service-public-particuliers.gouv.mc/Fiscalite/Demarches-fiscales/Certificat-de-domicile-fiscal/Demander-un-certificat-de-domicile-fiscal-ou-une-attestation-de-residence-habituelle#mainContent
2 https://bofip.impots.gouv.fr/bofip/12995-PGP.html/identifiant%3DBOI-INT-CVB-MCO-10-20210602
3 https://service-public-particuliers.gouv.mc/Fiscalite/Informations-sur-la-fiscalite/Informations-generales/Droits-de-succession
4 https://service-public-entreprises.gouv.mc/Fiscalite/Autres-impots-et-taxes/Impots-sur-le-benefice/Impot-sur-les-benefices

 

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