Wie kaufe ich eine Wohnung in Monaco?

 

In Monaco unterliegt der Erwerb einer Wohnung keinen Beschränkungen. Es ist daher einfach, eine monegassische Immobilie zu kaufen. Der Kauf einer Immobilie in Monaco ist in drei Phasen organisiert: das Kaufangebot, die Unterzeichnung des Kaufvertrags und dann die rechtliche Übertragung der Immobilie.

 

Das Kaufangebot: ein für Monaco spezifischer Prozess

Nachdem die Wohnung vom zukünftigen Käufer ausgewählt wurde, kann der Verhandlungsprozess mit dem Verkäufer beginnen. Die Verhandlungen basieren auf einem schriftlichen Angebot des Käufers, das dem Verkäufer von der Immobilienagentur vorgelegt wird. Tatsächlich sind mündliche Angebote nicht Teil des monegassischen Kaufprozesses. Das Kaufangebot muss mehrere Angaben enthalten, nämlich:

● Eine detaillierte Beschreibung der Immobilie;
● den Kaufpreisvorschlag und seine Gültigkeitsdauer;
● Angaben zur Identität des Käufers sowie Adressnachweis;
● Die Höhe der Maklerprovision und der Notargebühren.

Um seine Kaufabsicht zu bestätigen, muss der Käufer eine Anzahlung leisten. Der Betrag beträgt in den meisten Fällen 10 % des Verkaufspreises. Beide Parteien können jedoch einen anderen Betrag vereinbaren.

Ein schriftliches Angebot gleichbedeutend mit Verpflichtung
Wenn das schriftliche Angebot vom Verkäufer angenommen wird, besteht eine Verpflichtung zwischen den beiden Parteien. Wenn der Käufer nach der Annahme vom Geschäft zurücktreten möchte, verliert er auf Seiten des Käufers die geleistete Anzahlung, die vom Verkäufer einbehalten wird. Seitens des Verkäufers ist im Falle des Verzugs Schadensersatz an den Käufer zu leisten.

 

Der Kaufvertrag: eine Unterschrift vor einem in Monaco zugelassenen Notar

Der notarielle Kaufvertrag wird nach der Vereinbarung zwischen den beiden Parteien erstellt. Es muss vor dem Notar unterschrieben werden. Der Käufer muss in diesem Stadium folgende Beträge zahlen:

● Notargebühren, die durchschnittlich 6 % des Wertes der Immobilie entsprechen;
● Die Provision der Immobilienagentur, d.h. im Durchschnitt 3 % des Kaufpreises + 20 % der Mehrwertsteuer des Kaufpreises;
● Der Restbetrag des Kaufpreises der Wohnung.

 

Die rechtliche Übertragung des Eigentums: der Abschluss der Transaktion

Dieser letzte Schritt beim Immobilienkauf in Monaco wird vom öffentlichen Notar durchgeführt. Letzterer beglaubigt die mit dem Verkauf verbundenen Dokumente, indem er sein Siegel und seine Unterschrift anbringt. Der Notar ist somit der Garant für den Kaufwillen des Käufers und den Verkaufswillen des Verkäufers. Dieser Schritt beglaubigt den Kaufvertrag, seinen Inhalt und sein Datum.
Die rechtsgültige Übergabe der Wohnung erfolgt am Tag der Unterzeichnung des Kaufvertrages über die Immobilie. Von dort aus kann der Käufer somit seine neue Immobilie sowie die Vorteile einer Immobilieninvestition in Monaco nutzen.
 


Sowohl Monegassen als auch Ausländer können somit in Monaco investieren, indem sie einfach dem eigenen Kaufprozess des Fürstentums folgen. Vertrauen Sie Ihre Immobiliensuche Piras Immobilier an und lassen Sie sich von Fachleuten der Branche leiten.

 

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