Alles, was Sie über die Wohnsitzbescheinigung in Monaco wissen müssen


Möglicherweise werden Sie gefragt, ob Sie beabsichtigen, bestimmte Verfahren im Fürstentum Monaco durchzuführen. Beantragung von Sozialleistungen, Gründung einer Handelsgesellschaft, Mietvertrag für Wohnraum usw.: Die Wohnsitzbescheinigung in Monaco ist ein wesentlicher Bestandteil. Um alles zu verstehen, stellen wir es Ihnen in 5 Fragen vor.


1 - Was ist eine Wohnsitzbescheinigung in Monaco?


Dabei handelt es sich um ein Dokument, das den tatsächlichen Wohnsitz einer Person im Hoheitsgebiet des Fürstentums Monaco bescheinigt. Diese Bescheinigung wird monegassischen Einwohnern von der Sektion Einwohner von Monaco ausgestellt. Es ist 6 Monate gültig.


2 - Was ist der Zweck einer Wohnsitzbescheinigung in Monaco?


Mit dem Souveränen Erlass Nr. 8.372 vom 26.11.2020 wurde eine Unterscheidung eingeführt. Es ist nunmehr zu unterscheiden zwischen der Bescheinigung, die für die Zwecke der Verwaltungsformalitäten ausgestellt wird, und der Bescheinigung, die für die Zwecke der Steuerformalitäten ausgestellt wird.

Die erste ist erforderlich, um bestimmte monegassische Verwaltungsformalitäten zu erledigen, wie z. B. die Beantragung bestimmter Sozialleistungen.

Die zweite fällt in den Rahmen der Steuervorschriften, die im Rahmen der geltenden Vorschriften des OECD-Standards festgelegt wurden. Diese Verordnungen sehen einen Informationsaustausch zwischen den Partnerländern zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung vor.


3 - Profitieren Sie von einer Wohnsitzbescheinigung in Monaco: Welche Bedingungen?


Um eine Wohnsitzbescheinigung in Monaco zu beantragen, muss eine Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit nachweisen, dass sie im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis ist. Er bescheinigt auch ehrenvoll das Vorhandensein seines Hauptaufenthaltsorts oder seiner Wohnung auf dem Gebiet des Fürstentums. Andernfalls müsste sich dort das Hauptzentrum ihrer Aktivitäten befinden, vorbehaltlich bilateraler Abkommen. Sie muss auch nachweisen, dass sie eine Unterkunft in Monaco bewohnt.

Mit der Verordnung vom 26.11.2020 wurde der Begriff des Haupt- oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes definiert. Hier hat die Person mehr als 183 Tage im Jahr gelebt. Ein Aufenthalt von mindestens 183 Tagen pro Jahr kann in Anspruch genommen werden, wenn er länger bleibt als in allen anderen Ländern. Der Mittelpunkt ihrer Tätigkeit entspricht dem Ort, an dem die Klägerin ihre Hauptinvestitionen getätigt hat. Es kann auch der Ort sein, an dem die Person den Hauptsitz oder die tatsächliche Verwaltung ihrer Angelegenheiten hat, d. h. die Adresse, von der aus sie ihr Vermögen verwaltet.

Personen, die seit weniger als 6 Monaten in Monaco leben, müssen eine Befreiung nachweisen, um eine Aufenthaltsbescheinigung zu erhalten. Für diese Personen, wie für alle, die sich länger als 3 Monate pro Jahr im Fürstentum aufhalten möchten, ist es notwendig, eine Aufenthaltserlaubnis bei den monegassischen Behörden zu beantragen. Dies ist im französisch-monegassischen Nachbarschaftsabkommen vom 18. Mai 1963 und in der Verordnung Nr. 3.153 vom 19. März 1964 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern im Fürstentum vorgesehen. Für Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist kein Visum erforderlich.


4 - Wohnsitzbescheinigung in Monaco: Welche Belege?


Für diesen Vorgang müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

● Ehrenurkunde, vom Antragsteller unterschrieben;
● Letzte Rechnung über den Energieverbrauch;
● Einkommensnachweis, der an Ihre Situation angepasst ist (Bankdokument von mindestens einem Monat, letzte Gehaltsabrechnung, aktuelle Unterhaltsbescheinigung eines anderen Bewohners usw.).


5 - Wie beantrage ich eine Wohnsitzbescheinigung in Monaco?


Sie wird online über den Teledienst der Website des Öffentlichen Dienstes der Regierung des Fürsten durchgeführt.

Sie können Ihre Wohnsitzbescheinigung dann in der Rubrik Einwohner abholen. Dieser Rücktritt erfolgt nach Terminvereinbarung.

 

Die Wohnsitzbescheinigung in Monaco ist ein wesentliches Dokument für die Durchführung bestimmter Verwaltungs- oder Steuerverfahren im Fürstentum. Mit der Souveränen Verordnung vom 26.11.2020 wurde der Rahmen dieses Zertifikats präzisiert und tendenziell eine Verlängerung der Ausstellungsbedingungen vorgenommen.



3 wichtige Punkte, die Sie sich merken sollten

● Unterscheidung der Wohnsitzbescheinigung für Verwaltungs- oder Steuerformalitäten;
● Jüngste Entwicklungen mit der Souveränen Verordnung Nr. 8.372 vom 26. November 2020;
● Formalitäten, die online über einen speziellen Teledienst zu erledigen sind.


 

Quellen:
1 – Site du service public du gouvernement princier. https://service-public-particuliers.gouv.mc/Nationalite-et-residence/Residence/Residents/Demander-un-certificat-de-residenc

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