Möglicherweise werden Sie gefragt, ob Sie bestimmte Verfahren im Fürstentum Monaco durchführen möchten. Beantragung von Sozialleistungen, Gründung einer Handelsgesellschaft, Wohnungsmietvertrag etc. : Die Wohnsitzbescheinigung in Monaco ist ein wesentlicher Bestandteil. Um alles zu verstehen, stellen wir es Ihnen in 5 Fragen vor.
Dies ist ein Dokument, das den tatsächlichen Wohnsitz einer Person im Hoheitsgebiet des Fürstentums Monaco bescheinigt. Diese Bescheinigung wird monegassischen Einwohnern vom Dienst der Polizeibehörde von Monaco ausgestellt. Es ist 6 Monate gültig.
Mit der Souveränen Verordnung Nr. 8.372 vom 26.11.2020 wurde eine Unterscheidung eingeführt. Es ist nun zu unterscheiden zwischen der Bescheinigung für Verwaltungsformalitäten und der Bescheinigung für Steuerformalitäten.
Die erste ist erforderlich, um bestimmte monegassische Verwaltungsformalitäten zu erledigen, wie beispielsweise die Beantragung bestimmter Sozialleistungen.
Die zweite fällt in den Rahmen der Steuervorschriften, die im Rahmen der geltenden Vorschriften nach dem OECD-Standard festgelegt wurden. Diese Regelungen sehen einen Informationsaustausch zwischen den Partnerländern zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung vor.
Um eine Wohnsitzbescheinigung in Monaco zu beantragen, muss eine Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit nachweisen, dass sie im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis ist. Es bescheinigt auch ehrenhaft die Anwesenheit seines Hauptwohnsitzes oder seines Wohnsitzes auf dem Territorium des Fürstentums. Ansonsten sollte dort, vorbehaltlich bilateraler Vereinbarungen, das Hauptzentrum ihrer Aktivitäten liegen. Sie muss auch begründen, dass sie eine Unterkunft in Monaco bewohnt.
Die Verordnung vom 26.11.2020 hat den Begriff des Haupt- bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsortes definiert. Hier hat die Person mehr als 183 Tage im Jahr gelebt. Ein Aufenthalt von mindestens 183 Tagen pro Jahr kann genommen werden, wenn er länger bleibt als in allen anderen Ländern. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit entspricht dem Ort, an dem die Klägerin ihre Hauptinvestitionen getätigt hat. Dies kann auch der Ort sein, an dem die Person ihren Sitz oder die tatsächliche Geschäftsführung hat, d. h. die Anschrift, von der aus sie ihr Vermögen verwaltet.
Personen, die weniger als 6 Monate in Monaco leben, müssen eine Ausnahmegenehmigung begründen, um eine Aufenthaltsbescheinigung zu erhalten. Für diese Personen, wie für alle, die sich länger als 3 Monate pro Jahr im Fürstentum aufhalten möchten, ist eine Aufenthaltserlaubnis bei den monegassischen Behörden zu beantragen. Dies ist im französisch-monegassischen Nachbarschaftsabkommen vom 18. Mai 1963 und der Verordnung Nr. 3.153 vom 19. März 1964 über die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen von Ausländern im Fürstentum vorgesehen. Für Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist kein Visum erforderlich.
Für diesen Vorgang müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
● Ehrenurkunde, unterzeichnet vom Antragsteller;
● Letzte Energieverbrauchsrechnung;
● Einkommensnachweise, die Ihrer Situation angepasst sind (Bankdokument von mindestens einem Monat, letzte Lohnabrechnung, aktuelle Unterstützungsbescheinigung eines anderen Einwohners usw.).
5 - Wie beantrage ich eine Wohnsitzbescheinigung in Monaco?
Sie wird online über den Teledienst des Öffentlichen Dienstes der Website der Fürstenregierung durchgeführt.
Ihre Aufenthaltsbescheinigung können Sie dann bei der Einwohnermeldestelle abholen. Dieser Rücktritt erfolgt nach Vereinbarung.
Die Wohnsitzbescheinigung in Monaco ist ein unverzichtbares Dokument für die Durchführung bestimmter Verwaltungs- oder Steuerverfahren im Fürstentum. Die Souveräne Verordnung vom 26.11.2020 hat den Rahmen dieses Zertifikats klargestellt und tendiert zu einer Erweiterung der Ausstellungsbedingungen.
● Unterscheidung der Aufenthaltsbescheinigung für behördliche oder steuerliche Formalitäten;
● Jüngste Entwicklungen mit Sovereign Order No. 8.372 vom 26. November 2020;
● Online-Formalitäten über einen dedizierten Teleservice.