Gründung einer SCI in Monaco: Auswahl der richtigen Strategie

Es gibt verschiedene Arten von Zivilgesellschaften, die dem monegassischen Recht unterliegen. Mit der Verwaltung von Immobilienvermögen befassen sich die Immobiliengesellschaften (SCI). Der Einfachheit halber werden wir sie daher als "SCI" ​​bezeichnen. Monegassische GGB haben einen zivilrechtlichen Zweck und sind daher nicht dazu bestimmt, kommerzielle Angelegenheiten zu verwalten. Wir erklären Ihnen alles über ihre Vorteile, insbesondere in steuerlicher Hinsicht.


Was ist der Sinn der Gründung einer SCI in Monaco?

Die monegassische SCI ermöglicht mehreren Personen den Erwerb von Immobilien unter Vermeidung der bekannten Blockaden des Miteigentums. Die Satzung kann somit die Befugnisse des Geschäftsführers einschränken oder erweitern, um die anderen Gesellschafter bei bestimmten Entscheidungen nicht zu blockieren.

Die SCI Monegasque eignet sich besonders gut für die Nachfolgeregelung. Die Anteile werden übertragen und nicht die Immobilie. Dies bietet wiederum die Möglichkeit, die Fallstricke des Miteigentums zu umgehen. Das Immobilienerbe bleibt somit erhalten.

Steuerlich genießen monegassische Einwohner bei direkter Abstammung (Eltern / Kinder, Ehegatten) eine Befreiung von der Erbschaftssteuer. Die Franzosen werden zwischen 5 und 45% direkt besteuert. Auch in Frankreich ansässige Personen können von dieser Befreiung profitieren. Dies ist der Fall, wenn sie Anteile an einer monegassischen Gesellschaft erben, die Gebäude in Frankreich besitzt, die einem monegassischen Einwohner gehörten. Dies geht aus einer Rechtsprechung des Kassationsgerichtshofs vom 2. Oktober 2015 hervor.


Was sind die Bedingungen für die Gründung einer SCI in Monaco?

Weder die Nationalität noch der monegassische Wohnsitz sind erforderlich, um ein monegassisches Unternehmen zu gründen. Sie können eine Gesellschaft nach monegassischem Recht gründen, wenn Sie beispielsweise die französische Staatsangehörigkeit besitzen oder in Frankreich ansässig sind.

Anders als bei Handelsunternehmen bedarf die Gründung einer Zivilgesellschaft nach monegassischem Recht nicht auch der vorherigen Zustimmung der monegassischen Behörden.

Der SCI Monegasque setzt die Anwesenheit von mindestens zwei Partnern voraus. Das Gesetz schreibt kein Mindestkapital vor.


Wie erstellt man einfach eine SCI in Monaco?

Die monegassischen Zivilgesellschaften unterliegen insbesondere den Artikeln 1670 bis 1711 des monegassischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages erfolgt bei einem Notar oder unter Privatunterschrift. Die Ausarbeitung der Satzung ist kostenlos. Sie können beispielsweise beschließen, die Befugnisse des Verwalters einzuschränken, ein bestimmtes System der Übertragung von Anteilen vorzusehen usw.

Die Satzung unterliegt einer Registrierungsformalität bei den zuständigen Behörden. Das Unternehmen muss in ein spezielles Register eingetragen werden, das beim Gewerbe- und Industrieauskunftsdienst geführt wird.

Die Buchführungspflichten werden reduziert: Eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung muss in der Zentrale aufbewahrt werden.

 

 

Die Gründung einer SCI in Monaco ermöglicht es, die Verwaltung und Übertragung ihres Immobilienvermögens zu optimieren. Diese Option wird auch angeboten, wenn Sie weder die monegassische Staatsangehörigkeit noch Ihren Wohnsitz haben. Immobilien, Eigentum des SCI, können sich sehr wohl in einem anderen Gebiet wie beispielsweise in Frankreich befinden. Je nach Situation jeder Person sollten unterschiedliche Optionen in Betracht gezogen werden. Es wird empfohlen, sich im Vorfeld professionell beraten zu lassen, um Ihre Vermögensstrategie anzupassen.

 

3 wichtige Punkte, die Sie sich merken sollten:

● Möglichkeit der Gründung einer Zivilgesellschaft nach monegassischem Recht ohne Staatsangehörigkeits- oder Wohnsitzerfordernis, ohne Genehmigung der monegassischen Behörden;
● Strategisches Instrument zur Vermögensübertragung dank der Möglichkeit der Erbschaftssteuerbefreiung, auch wenn sich die Immobilie in Frankreich befindet;
● Flexible Rechtsordnung, vereinfachte Formalitäten und Buchhaltung.

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