Gründung einer SCI in Monaco: Die Wahl der richtigen Strategie

Es gibt verschiedene Arten von Zivilgesellschaften, die dem monegassischen Recht unterliegen. Diejenigen, die sich mit der Verwaltung von Immobilienvermögen befassen, sind Immobiliengesellschaften (SCI). Der Einfachheit halber werden wir sie daher als "SCI" bezeichnen. Monegassische GGB haben einen zivilen Zweck und sind daher nicht dazu bestimmt, kommerzielle Angelegenheiten zu regeln. Wir erklären Ihnen alles über ihre Vorteile, insbesondere in Bezug auf die Besteuerung.


Welchen Sinn hat es, eine SCI in Monaco zu gründen?

Die monegassische SCI ermöglicht es mehreren Personen, Immobilien zu erwerben und dabei die bekannten Blockaden des Gemeinschaftseigentums zu vermeiden. Die Satzung kann somit die Befugnisse des Geschäftsführers einschränken oder erhöhen, um zu vermeiden, dass die anderen Gesellschafter bei bestimmten Entscheidungen blockiert werden.

Die monegassische SCI eignet sich besonders gut für die Regelung der Nachfolge. Die Anteile werden übertragen und nicht die Immobilie. Dies bietet wiederum die Möglichkeit, die Fallstricke des Miteigentums zu vermeiden. Das Immobilienerbe bleibt somit erhalten.

Steuerlich profitieren in Monegassen ansässige Personen von einer Befreiung von der Erbschaftssteuer bei direkter Abstammung (Eltern/Kinder, Ehepartner). Die Franzosen werden in direkter Linie zwischen 5 und 45 % besteuert. Auch in Frankreich ansässige Personen können von dieser Befreiung profitieren. Dies ist der Fall, wenn sie Anteile an einem monegassischen Unternehmen erben, das Gebäude in Frankreich besitzt, die einem monegassischen Einwohner gehörten. Dies geht aus einer Rechtsprechung des Kassationshofs vom 2. Oktober 2015 hervor.


Was sind die Bedingungen für die Gründung einer SCI in Monaco?

Weder die Staatsangehörigkeit noch der monegassische Wohnsitz sind erforderlich, um ein monegassisches Unternehmen zu gründen. Sie können eine Gesellschaft nach monegassischem Recht gründen, wenn Sie z. B. die französische Staatsangehörigkeit besitzen oder in Frankreich ansässig sind.

Im Gegensatz zu kommerziellen Unternehmen bedarf die Gründung einer Zivilgesellschaft nach monegassischem Recht nicht auch der vorherigen Genehmigung der monegassischen Behörden.

Die monegassische SCI setzt die Anwesenheit von mindestens zwei Partnern voraus. Das Gesetz schreibt kein Mindeststammkapital vor.


Wie erstelle ich ganz einfach eine SCI in Monaco?

Die monegassischen Zivilgesellschaften unterliegen insbesondere den Artikeln 1670 bis 1711 des monegassischen Zivilgesetzbuches. Die Unterzeichnung der Satzung erfolgt bei einem Notar oder unter privater Unterschrift. Die Abfassung der Satzung ist frei. Sie können beispielsweise beschließen, die Befugnisse des Managers einzuschränken, ein spezifisches System für die Übertragung von Einheiten vorzusehen usw.

Die Satzung unterliegt einer Eintragungsformalität bei den zuständigen Behörden. Das Unternehmen muss in ein spezielles Register eingetragen sein, das vom Handels- und Industrieverzeichnisdienst (RCI Monaco) geführt wird.

Die Buchhaltungspflichten werden reduziert: In der Zentrale muss eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung geführt werden.

 

Die Gründung einer SCI in Monaco ermöglicht es, die Verwaltung und Übertragung ihres Immobilienvermögens zu optimieren. Diese Option wird auch dann angeboten, wenn Sie weder die monegassische Staatsangehörigkeit besitzen noch Ihren Wohnsitz haben. Immobilien, die Eigentum der SCI sind, können sich sehr wohl in einem anderen Gebiet wie Frankreich befinden. Je nach Situation jeder Person sollten unterschiedliche Optionen in Betracht gezogen werden. Es empfiehlt sich, sich vorgängig professionell beraten zu lassen, um Ihre Vermögensstrategie anzupassen.

 

3 wichtige Punkte, die Sie sich merken sollten:

● Möglichkeit der Gründung einer Zivilgesellschaft nach monegassischem Recht ohne Bedingung der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes, ohne Genehmigung der monegassischen Behörden;
● Strategisches Instrument zur Übertragung von Vermögenswerten dank der Möglichkeit der Befreiung von der Erbschaftssteuer, auch wenn sich die Immobilie in Frankreich befindet;
● Flexibles Rechtssystem, vereinfachte Formalitäten und Buchhaltung.

 

Quellen
1 – Éditions Francis Lefebvre « Succession d'un résident monégasque : les parts de SCI ne sont pas des immeubles ! » (Cour de cassation. ass. plén. 2-10-2015 n° 14-14.256) https://www.efl.fr/actualite/succession-resident-monegasque-parts-sci-immeubles_UI-8a9182f9-e40b-4b22-b901-628632a97b1b.
2 – LÉGIMONACO, codes et lois monégasques.  https://www.legimonaco.mc/305/legismclois.nsf/Code/91FE1B5DC417232CC125773F00298D97!OpenDocument

E-MailTelefon